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Ausbruch der Krätze in einer Pflegeeinrichtung

In einer Pflegeeinrichtung im Landkreis haben sich mehrere Bewohnerinnen und Bewohner mit Krätzmilben angesteckt. Das Gesundheitsamt organisiert nun zusammen mit der Einrichtungsleitung und dem Ausbruchsteam der Einrichtung die Behandlung der mit Krätzmilben befallenen Personen und deren Kontaktpersonen.

Seit einiger Zeit breitet sich die Krätze in Deutschland wieder zunehmend in allen Bevölkerungsschichten aus. In unseren Breiten sind pflegebedürftige Menschen in Gemeinschaftsreinrichtungen relativ häufig betroffen. Ältere Menschen sind wegen ihres reduzierten Allgemeinzustand und bei herabgesetzter Immunität stärker gefährdet. Mit mit Hygiene hat das Auftreten der Erkrankung allerdings nichts zu tun.

Krätzmilben bohren sich in die oberste Hautschicht und vermehren sich dort. Sie verursachen die Infektionskrankheit Skabies. Die Hautkrankheit ist bei großflächigem engen Hautkontakt nur von Mensch zu Mensch ansteckend, sehr lästig und unangenehm durch den Hautausschlag und den nächtlichen Juckreiz, gefährdet aber nicht die allgemeine Gesundheit.

Da die erkrankten Personen in verschiedenen Wohnbereichen der Einrichtung leben, wurde der Personenkreis der Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt erweitert und nicht mehr auf die Personen mit engem Hautkontakt beschränkt.

Entscheidend ist die zeitgleiche Behandlung von Erkrankten und Kontaktpersonen, damit die Erkrankung nicht hin und her übertragen wird. Nur so kann die Infektionskette unterbrochen werden!

Alle Kontaktpersonen (Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angehörige, Betreuer und Personal) werden vom Gesundheitsamt informiert, dass sie an den festgelegten Behandlungstagen die Medikamente anwenden sollen. Denn auch wenn Symptomfreiheit vorliegt können Kontaktpersonen während der langen Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (bis zu 6 Wochen) zur Weiterverbreitung der Skabies beitragen.

Da die Übertragung durch direkten Körperkontakt erfolgt, spielt eine indirekte Übertragung durch Textilien eine eher untergeordnete Rolle. In der Einrichtung werden dennoch die Vorbereitungen für die notwendigen Begleitmaßnahmen getroffen, um alle denkbaren Infektionsketten zu unterbinden. Potenziell befallene Wäsche, Polster und Matratzen werden am ersten Behandlungstag durch Verpackung für mindestens 72 Stunden in Plastik frei von infektionsfähigen Milben gemacht, mit dem Staubsauger einer gründlichen Reinigung unterworfen oder in speziellen Abstellräumen bis zum Ende der Behandlung verwahrt.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 19.02.2024
Peter Hurler, Pressesprecher