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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

Beschreibung

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

Rechtsvorschriften

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Stand: 01.09.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Gudrun Hohenstatter 09071 51-122 B033 (Große Allee 25) 
Stefanie Rutz 09071 51-321 B030 (Große Allee 25) 
Esmira Safarova 09071 51-321 B030 (Große Allee 25) 
Zulassungsstelle Info 09071 51-321  
 

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