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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Beschreibung

Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
  • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.

Fristen

Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

Kosten

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 04.04.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Gudrun Hohenstatter 09071 51-122 B033 (Große Allee 25) 
Stefanie Rutz 09071 51-321 B030 (Große Allee 25) 
Esmira Safarova 09071 51-321 B030 (Große Allee 25) 
Zulassungsstelle Info 09071 51-321  
 

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