Aufgaben

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Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren

Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.

Beschreibung

Die höheren Naturschutzbehörden an den Regierungen sowie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellen naturschutzfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren wie Regionalplanungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie im Rahmen von immissionsschutz-, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.


Stand: 20.10.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Ulrich Fröhlich 09071 51-183 209  Gemeinde Bissingen, Stadt Dillingen, VGem Höchstädt
Hannes Reber 09071 51-201 206  Gemeinde Buttenwiesen, VGem Holzheim, VGem Wertingen
 

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