Aufgaben

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Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.

Beschreibung

Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Landrat. Er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 09.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Stefan Herb 09071 51-117 037 
Edwin Ziemann 09071 51-184 339  Kassenaufsicht
 

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