COVID-19 (Corona Virus SARS-CoV-Infektion)

Aktuell gelten für positiv auf Corona getestete Personen keine verpflichtenden, staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen. Es ist aber nach wie vor eine meldepflichtige Erkrankung. Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod sind für Ärztinnen und Ärzte, Labore, Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen (soweit kein Arzt gemeldet hat) meldepflichtig.

Jede Einrichtung, die besonders vulnerable Personen behandelt oder betreut, ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, in Hygieneplänen Maßnahmen festzulegen, die die Gefahr einer Weiterverbreitung von meldepflichtigen Erkrankungen minimieren.

Ähnlich wie bei der Grippe wird es auch weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und saisonalen Erkrankungswellen (insbesondere im Herbst und Winter) kommen, die auch mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen.

Informationen und Antworten auf verschiedene Fragen zu Corona (auch zum Thema "Impfung") finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Für einen persönlichen Impftermin oder eine individuelle Impfberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.


Ausführliche Informationen erhalten Sie über die Homepage des RKI.

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