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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Stand: Februar 2023

 

Aufgrund des Auslaufens von kostenlosen Testansprüchen nach der TestV des Bundes für Bürgerinnen und Bürger und dem Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) gelten nur noch in wenigen Bereichen Vorgaben zum Schutz vor Corona-Infektionen.

Ab 01. März 2023 gelten keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr für positiv Getestete. Kostenlose Bürgertests gibt es nicht mehr. In Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen ist die Testpflicht ausgesetzt, sowie die Betretungs- und Beschäftigungsverbote in Einrichtungen nach §23 Abs. 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (z.B. Krankenhäuser). Das Gesundheitsamt kann Reihentestungen auf Grundlage des § 25 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des IfSG, falls erforderlich, zur Vermeidung der Ausbreitung und Identifizierung weiterer infizierter Personen anordnen.


Geltende SchutzmaßnahmenPCR-Test und Antigen-SchnelltestWann und wie werde ich vom Gesundheitsamt kontaktiert?Hinweise zu Entschädigungsansprüchen (falls im Nachgang zu beantragen)Antrag auf Quarantänehilfe (falls im Nachgang zu beantragen)Elternhilfe Corona nach § 56 IfSG (falls im Nachgang zu beantragen)