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Bildungs- und Teilhabepaket

Bereits seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Im Rahmen des Pakets werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, unterstützt, um gleichberechtigt Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erhalten.

Folgende Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, sofern keine Ausbildungsvergütung bezogen wird:

  • Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
  • Pauschale für persönlichen Schulbedarf 
  • Angemessene, notwendige Lernförderung, soweit das Erfordernis durch die Schule bestätigt wurde
  • Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen an der Schule/Kindertageseinrichtung (Ausnahmen gelten bei bestimmten Horten)
  • Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden (weitere Voraussetzung bei Grundschülern ist die Entfernung zur Schule; diese beträgt in der Regel mindestens zwei Kilometer, für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mindestens drei Kilometer)
  • Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeitrag, Musikunterricht, etc.) in Höhe von monatlich höchstens 15,00 €, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Die vorgenannten Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden. Die Antragsformulare sind entweder direkt beim Landratsamt, Zimmer-Nr. 332, oder online unter www.landkreis-dillingen.de (über die Menüpunkte „Landkreis + Bürgerservice“ - „Landratsamt“ – „Formulare“ unter Soziale Angelegenheiten) sowie bei der zuständigen Leistungsbehörde erhältlich. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise (z.B. Informationsschreiben der Schule, Mitgliedsantrag, Zahlungsnachweis etc.) beizufügen.

Die Gewährung wird möglichst bürgerfreundlich abgewickelt und soll eine Gleichberechtigung für einkommensschwache Familien ermöglichen. Ansprechpartner für Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeldempfänger ist das Jobcenter Dillingen unter der Tel. 09071/5858-100, für Asylbewerberleistungsempfänger unter der Tel. 09071/77062-0 und für den Bereich Wohngeld-/Kinderzuschlagsberechtigte unter der Tel. 09071/51-256 das Landratsamt Dillingen.

Im diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass im August 2021 ein Kinder-Freizeitbonus (100,00 € je Kind) gewährt werden kann. Für Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), Bundesversorgungsgesetz sowie Asylbewerberleistungsgesetz wird diese Leistung antragslos mit dem Leistungsmonat August ausgezahlt werden.

Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuches sind oder Wohngeld erhalten, wird der Kinder-Freizeitbonus von der Familienkasse gewährt. Der Antrag hierfür ist auf der Homepage der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) hinterlegt.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 05.08.2021
Peter Hurler, Pressesprecher