Blauzungenkrankheit (BTV): Wichtige Änderung beim Verbringungen aus dem Sperrgebiet

In einer Länder-Besprechung am 06.05.2019 wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) (Stand 26.04.2019) beschlossen, dass die derzeit geltenden, vereinfachten Verbringungsregelungen für ungeimpfte Tiere (Zucht-, Nutztiere und Kälber unter 90 Tage) nach dem 17.05.2019 nicht weiter angewandt werden können.

Das bedeutet, dass ab dem 18.05.2019 nur noch geimpfte Tiere aus dem Sperrgebiet verbracht werden dürfen.

Insbesondere für Kälber ergeben sich folgende Änderungen:

Ab dem 18.05.2019 können ungeimpfte Kälber nur noch unter folgenden Bedingungen verbracht werden:

  • Kälber, die innerstaatlich aus einem Sperrgebiet verbracht werden sollen, müssen von Muttertieren stammen, die vor der Belegung/Paarung gegen den entsprechenden BTV-Stamm geimpft wurden und es muss nachweislich die Gabe von Kolostrum des Muttertieres erfolgt sein. Der Nachweis der Kolostrum-Gabe erfolgt durch eine Tierhaltererklärung.
  • Im Falle einer Grundimmunisierung des Muttertieres während der Trächtigkeit und nachweislicher Gabe von Kolostrum des Muttertieres sind Kälber maximal 14 Tage vor innerstaatlichem Verbringen mit negativem Ergebnis auf den entsprechenden BTV-Stamm zu untersuchen. Der Nachweis der Kolostrum-Gabe erfolgt durch eine Tierhaltererklärung.

Sowohl die Durchführung der Impfungen als auch die Untersuchungen sind in der HIT-Datenbank zu erfassen.

Ausnahmen gibt es nur für Schlachttiere, diese können weiterhin ohne Untersuchung oder Impfung aber mit Tierhaltererklärung in Schlachtbetriebe verbracht werden.

Erleichterungen gibt es hingegen für das Verbringen von geimpften Schafen und Ziegen aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete.

Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wurden zwischen den Bundesländern Vereinfachungen für das innerstaatliche Verbringen von BTV-geimpften Schafen und Ziegen vereinbart.

Ab sofort ist daher, neben den bisher bekannten Möglichkeiten, ein Verbringen aus Restriktionszonen auch möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Alle Tiere des Herkunftsbestandes sind klinisch unauffällig.
  • Die BTV-Grundimmunisierung der zu verbringenden Tiere wurde entsprechend dem  Impfprotokoll des Herstellers abgeschlossen, d.h. die vom jeweiligen Hersteller angegebene Zeitspanne bis zur Ausbildung einer belastbaren Immunität wurde eingehalten.
  • Die Bestandsimpfungen sind in der HIT-Datenbank zu erfassen, zusätzlich ist die Impfung durch den Tierarzt auf der Tierhaltererklärung zu bescheinigen.
  • Die Tiere wurden unmittelbar vor dem Verbringen einer wirksamen Repellentbehandlung unterzogen; dies ist durch den Tierhalter in der mitzugebenden Tierhaltererklärung zu bestätigen. 

Der Vorteil dieses Weges ist für den Schaf-/Ziegenhalter, dass die Wartezeiten von 60 bzw. 35 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung sich auf die Zeitspanne bis zur Ausbildung einer Immunität (Angaben des Impfstoffherstellers beachten!) verkürzen. Ebenso entfällt eine virologische Untersuchung.

Keine Änderungen gibt es für Tiere die innerhalb des Sperrgebiets verbracht werden sollen. Hier muss wie bisher eine Tierhaltererklärung mitgegeben werden. Diese Tierhaltererklärung muss am Tag der Verladung oder frühestens am Vortag an das Veterinäramt des abgebenden Betriebes übermittelt werden.

Alle erforderlichen Tierhaltererklärungen können unter der Rubrik Landkreis & Bürgerservice / Landratsamt / Formulare / Veterinärverwaltung heruntergeladen werden.

Die angepasste Allgemeinverfügung ist ab Donnerstag, den 16.05.2019, auf der Homepage des Landkreises Dillingen a.d.Donau www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik Aktuelles & Kurzinfos / Amtsblatt veröffentlicht.

Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit wie FAQs, aktuelle Verbringungsregelungen sowie die aktuell in Bayern festgelegten Restriktionszonen finden Sie unter

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm.

 

Dillingen a.d.Donau, 13.05.2019
Peter Hurler, Pressesprecher
Tel.Nr. 09071/ 51-138

 

Drucken