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Covid-19; Erleichterungen durch die Änderung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Aufgrund der aktuell weiterhin relativ hohen Infektionszahlen im gesamten Freistaat hat die Bayerische Staatsregierung die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 25.06.2022 verlängert. Gleichzeitig wurden in Anbetracht der signifikant gesunkenen Infektionszahlen in Bezug auf die Maskenpflicht Erleichterungen beschlossen. So gilt unter anderem für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und andere vulnerable Erleichterungen ab Samstag, dem 28. Mai 2022, nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) statt einer FFP2-Maske. Diese Lockerung erfasst neben den vorstehend genannten Einrichtungen alle Bereiche, in denen bisher die FFP2-Maskenpflicht gegolten hat mit Ausnahme der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs Bayerns. Dort gilt zum Schutz vor Corona-Infektionen für Fahrgäste weiter eine FFP2-Maskenpflicht.

 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 27.05.2022
Peter Hurler, Pressesprecher