Noch immer wird in vielen deutschen Haushalten mit Öl geheizt. Das sollsich ändern. Um das Ende der Ölkessel zu beschleunigen, hat die Bundesregierung die Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsystem kräftig erhöht. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird (Wärmepumpe, Pelletheizung oder Scheitholzheizung), erhält satte 45 Prozent der Investitionskosten erstattet.
Zu den förderfähigen Kosten zählen dabei nicht nur die Ausgaben für die Heizanlage selbst, sondern zum Beispiel auch für einen Pufferspeicher, eventuell nötige Arbeiten am Kamin, die Entsorgung der Altanlage und des Tanks, Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen, Ausgaben für ein Pelletslager oder andere „notwendige Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung stehen“, wie es in den Förderrichtlinien heißt.
Für den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkessels gegen einen Pelletsheizkessel mit Pufferspeicher muss in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmeter Wohnfläche mit 15.000 bis 30.000 Euro gerechnet werden – je nach Qualität und örtlichen Gegebenheiten. Bei einer Investitionssumme von beispielsweise 25.000 Euro schießt der Staat 11.250 Euro zu. Bei einer Wärmepumpenheizung wird die Höhe der Förderung genauso berechnet. Neben dem Klimaschutz sprechen damit auch finanzielle Aspekte für den Tausch einer alten Ölheizung gegen ein System, das auf erneuerbaren Energien basiert. Wer bisher schon mit Gas geheizt hat, geht auch nicht leer aus. Dann gibt es auch eine Förderung. Allerdings fällt die mit 35 Prozent um 10 Prozentpunkte niedriger aus.
Der Förderantrag für einen Direktzuschuss wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Wer einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss benötigt, kann den entsprechenden Förderantrag ab . 1. Juli 2021 bei der KfW über seine Hausbank stellen.Wichtig: Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden. Die in der Antragsstellung angegebenen Kosten können später nicht nach oben korrigiert werden. Daher sollte der Antrag auf der Grundlage eines soliden Kostenvoranschlags mit einem großzügigen Risikopuffer gestellt werden. Die endgültige Höhe des staatlichen Zuschusses ergibt sich nach Abschluss des Heizungstauschs anhand der tatsächlichen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit
Auch ein Umstieg von einer Öl- auf eine Gas-Hybridheizung mit einem Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 25 Prozent der erforderlichen Heizlast – zum Beispiel über die Einbindung einer Solarthermieanlage mit entsprechender Größe – wird gefördert. Dafür gibt es einen BAFA-Investitionszuschuss von 40 Prozent. Wer sich für ein solches System entscheidet, sollte allerdings bedenken, dass man dann weiterhin überwiegend mit einem fossilen Brennstoff heizt, der zudem von der Entwicklung der CO2-Bepreisung betroffen ist.
Übrigens: Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Weitere Infos zum Thema Heizungstausch unter www.eza-allgaeu.de/online-ratgeber. Dort finden Sie eine Förderdatenbank sowie einen Heizrechner, der das kostengünstigste und emissionsärmste Heizsystem für Ihr Wohngebäude ermittelt.