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Geflügelpest: Aufhebung der präventiven Stallpflicht sowie des Verbotes von Geflügelmärkten und -schauen

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.

Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat daher mit Allgemeinverfügung vom 04.05.2021 die Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel in HPAI-Risikogebieten sowie das landkreisweite Verbot von Geflügelmärkten, -ausstellungen und -schauen aufgehoben.

Allerdings gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 04.05.2021 ist auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik „Amtsblatt“ veröffentlicht.

 

Dillingen a.d.Donau, 04.05.2021
Peter Hurler, Pressesprecher