Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Beschreibung
Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.
Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.
Voraussetzungen
Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
zurück