Aufgaben

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Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilgung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 09.08.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Silvia Ehnle 09071 51-204 236  Unerlaubte Abfallablagerungen, Beseitigungspflichten, Deponie-Verordnung, Bioabfall-Verordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Verpackungsgesetz, Altfahrzeug-Verordnung, Transportgenehmigungen, Sammlungsanzeigen nach KrW, Verwertung/Beseitigung von Baurestmassen
Monika Gutmair 09071 51-214 234  Müllentsorgung: Müllmarken (Restmüll-, Papier-, Biotonnen), Windel- und Restmüllsäcke, Big-Bags; Entsorgung pflanzlicher Abfälle, Nachweisverordnung, Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung
 

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