Aufgaben

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Suchtkrankheit; Informationen zur Entwöhnungsbehandlung

Abhängigkeitserkrankungen bedürfen einer psychotherapeutischen Behandlung in einem psychosozialen und arbeitstherapeutischen Rahmen.

Beschreibung

Die ambulante Entwöhnung kann auch in Beratungsstellen erfolgen, während für die stationäre Langzeitentwöhnung spezielle Einrichtungen vorhanden sind.
Näheres erfahren Sie bei der ''Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)'' (siehe "Weiterführende Links").

Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte im Benehmen mit Beratungsstelle und Entwöhnungseinrichtung zur Therapie mit.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Entgiftung

Rechtsvorschriften

Links

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Stand: 31.10.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Magdalena Schuldes 09071 51-265 027 
 

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