Aufgaben

Drucken

Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.

Fristen

keine

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 150 EUR.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( verwaltungsgerichtliche Klage )

Verwandte Leistungen


Stand: 01.07.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
 

zurück   zurück