Aufgaben

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Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen

Die Gesundheitsämter führen gesundheitliche Beratungen durch und informieren über Hilfsmöglichkeiten für Menschen, die von psychischen, suchtmedizinischen, chronischen Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind oder von diesen bedroht oder gefährdet sind.

Beschreibung

Die von den Gesundheitsämtern angebotenen psychosozialen Beratungen werden überwie­gend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchge­führt. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bür­gerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.

Die Gesundheitsämter informieren Betroffene darüber, welche Personen, Einrichtungen und Stellen eine vorsorgende, begleitende oder nachsorgende Hilfen gewähren können.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt das bestehende Hilfesystem bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen. Beraten werden auch Personen mit dringendem Hilfebedarf, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskaliert.

Rechtsvorschriften


Stand: 12.04.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Dr. Uta-Maria Kastner 09071 51- 441 U05 
Günther Rößler 09071 51-457 U06 
Christopher Lambert 09071 51-458 U06 
 

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