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Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.

Beschreibung

Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.

Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Kinderhorte
  • Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
  • Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
  • "Netze für Kinder"-Einrichtungen

Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn

  • die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,
  • die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
  • zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

Fristen

keine

Kosten

keine

Formulare

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis kann Widerspruch oder verwaltungsgerichtlicher Klage erhoben werden. )

Verwandte Leistungen


Stand: 12.11.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Anna Kokott 09071 51-433 220 
 

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