Aufgaben

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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

Zuständige Behörden:

  • Die Kreisverwaltungsbehörden:  
    Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
  • Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
    Im gewerblichen Bereich,  z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
  • Die Bergämter:
    Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Fristen

keine

Kosten

70 bis 290 EUR

Formulare

Rechtsvorschriften

Links

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Stand: 15.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Irene Roßmann 09071 51-240 042  Buchstaben: A - D
Birgit Wurm 09071 51-374 042  Buchstaben: E - K
Thomas Kommer 09071 51-105 040  Buchstaben: L - Z
 

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