Drucken

Neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren

Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Die Tierhalter werden deshalb zu folgenden kostenfreien Informationsveranstaltungen eingeladen:

Milchkühe:21.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen

Schweine:  22.03.2023 20.00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen

Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband

Milchkühe: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband


Die Tierhalter sollten über die die Internetseite der Regierung von Schwaben https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/informationen_themen_sg_54/index.html) prüfen, ob für die sie betreffende Veranstaltung eine Anmeldung erforderlich ist. Die Informationen sind zu finden über den Pfad „Tierhaltende: Neues Tierarzneimittelgesetz à Veranstaltungen“. Auf dieser Internetseite finden sich außerdem weitere wichtige Informationen und Links rund um das Thema neues Tierarzneimittelgesetz.

Informationsschreiben, die einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben, sind zudem unter www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de abrufbar.

Der Zugangslink zu den jeweiligen Veranstaltungen wird zeitnah auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Dillingen a.d.Donau, 10. März 2023
Peter Hurler, Pressesprecher

 

Informationen:

 

Internetseite der Regierung von Schwaben:

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/informationen_themen_sg_54/index.html

        

Projekt-Homepage LGL:

www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de

 
   

Tierhalterhotline:

09131 6808 7777