Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Details erforderliche Unterlagen
zur Anmeldung:
· Schreiben des zuständigen Ministeriums bzw. Dienstherrn, aus dem die
Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht.
· bei der Einstellungsuntersuchung zur Verbeamtung: der
ausgefüllter Fragebogen (bitte hinterlegen; siehe Anlage) mit den Angaben zur
Krankheitsvorgeschichte.
zur Untersuchung:
· Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein, Impfausweis)
· Impfdokument; Für den Lehrberuf: Nachweis der Masernimmunität
(Impfausweis, ärztliche Bescheinigung)
·
vorhandene eigene ärztliche Unterlagen und
Befunde, Krankenhausberichte
Details Verfahrensablauf
Bitte schreiben Sie zur Terminvereinbarung eine E-Mail an
gesundheit@landratsamt.dillingen.de
Informationen zum Ablauf der Untersuchung erhalten Sie unter Formulare - Gesundheit (“ Allgemeine Information zu amtsärztlichen Gutachten im Gesundheitsamt Dillingen“ & "Fragebogen zur Krankheitsvorgeschichte")
https://www.landkreis-dillingen.de/_Resources/Persistent/4/9/6/d/496db4f1f37fd934dff7956e868fdb96bb8ffeef/Fragebogen%20zur%20Krankheitsvorgeschichte.pdf
https://forms.landratsamt.dillingen.de/formcycle/form/provide/1306/
Langbeschreibung
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Erforderliche Unterlagen
- Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
- Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
Verfahrensablauf
Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.
Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.
Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.
Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.
Online-Verfahren
- Antrag auf Erstellung eines amtsärztlichen Zeugnisses (Verbeamtung)
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.
Rechtsbehelf
- (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
- Zeugnisse der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst; Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift – GesZVV) § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)





