Zurück

Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

Details erforderliche Unterlagen

zur Anmeldung:

·         Schreiben des zuständigen Ministeriums bzw. Dienstherrn, aus dem die

            Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht.

·         bei der Einstellungsuntersuchung zur Verbeamtung: der

            ausgefüllter Fragebogen (bitte hinterlegen; siehe Anlage) mit den Angaben zur

            Krankheitsvorgeschichte.

 zur Untersuchung:

·         Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein, Impfausweis)

·         Impfdokument; Für den Lehrberuf: Nachweis der Masernimmunität

            (Impfausweis, ärztliche Bescheinigung)

·         vorhandene eigene ärztliche Unterlagen und Befunde, Krankenhausberichte

 Details Verfahrensablauf

Bitte schreiben Sie zur Terminvereinbarung eine E-Mail an     

gesundheit@landratsamt.dillingen.de

Informationen zum Ablauf der Untersuchung erhalten Sie unter Formulare - Gesundheit  (“ Allgemeine Information zu amtsärztlichen Gutachten im Gesundheitsamt Dillingen“ & "Fragebogen zur Krankheitsvorgeschichte")

https://www.landkreis-dillingen.de/_Resources/Persistent/c/3/0/e/c30ea5fcc9a8716cdc2252085c06b621dd784786/Info_amts%C3%A4rztliche%20_Untersuchung_Homepage.pdf 

https://www.landkreis-dillingen.de/_Resources/Persistent/4/9/6/d/496db4f1f37fd934dff7956e868fdb96bb8ffeef/Fragebogen%20zur%20Krankheitsvorgeschichte.pdf

https://forms.landratsamt.dillingen.de/formcycle/form/provide/1306/

  

 

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

    Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

    • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
    • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
    • im Rahmen von Unfallfürsorge
    • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
    • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

     

    • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
    • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
    • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

    Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

    Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

    Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Kosten

Details Kosten
  • Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

    Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)