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Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Zuständigkeiten:

Stefanie Egginger                     Buchstabe  G, P, R, X |  F, J, T

Cornelia Steiner-Keck              Buchstabe Ali-Az, I, Q  |  U, Z

Simone Gerstmeier                  Buchstabe K

Dorothee Ackermann              Buchstabe A -Alh, B, O

Marie Hopfenzitz                      Buchstabe H, M

Vanessa Kuhn                            Buchstabe D, S, V

Theresa Zeller                            Buchstabe C, E,  L, N, W, Y

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

    Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsgeberwechsel sowie der Familiennachzug gestaltet sich einfacher.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter  Make it in Germany

    Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes

    Nachweis des Hochschulabschlusses

    Nachweis über Krankenversicherungsschutz

    Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht

    aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

    gültiger Pass

    Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Kosten

Details Kosten
    • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
    • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
    • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)