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Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.

    Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Für die Information zu empfohlenen Impfungen:

    • Keine

    Für die Impfung:

    • Bereitschaft zur Impfung
    • Impffähigkeit
    • Einwilligung der Sorgeberechtigten

     

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Für die Impfung:
    Impfbuch und Einverständniserklärung
    Für die Beratung zu empfohlenen Impfungen:
    Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

Kosten

Details Kosten
  • Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen in der Regel kostenlos.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)