Datenerhebung zur Erstellung einer Kaufpreissammlung
Hinweise zum Datenschutz nach
Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „Datenerhebung zur Erstellung einer Kaufpreissammlung“
1. Verantwortlichkeit für die Datenerhebung
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Dillingen a.d.Donau.
Die Kontaktadresse lautet: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Gutachterausschuss – Geschäftsstelle
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Tel. 09071/51-0
poststelle@landratsamt.dillingen.de
2. Datenschutz
Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte des Gutachterausschusses. Die Kontaktadresse lautet:
Kommunaler Datenschutzbeauftragter
des Landkreises Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Tel.: 09071/51-208
E-Mail: dsb-kommunal@landratsamt.dillingen.de
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Zudem führt er eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten gem. § 193 Baugesetzbuch (BauGB). Hierfür ist eine Befragung der Erwerber zum Objekt notwendig.
4. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG und § 193 BauGB.
5. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden nicht weitergeleitet. Objektbezogene Daten werden gespeichert, ausgewertet und ggf. weitergegeben. Die Weitergabe der objektbezogenen Daten darf an die Mitglieder des Gutachterausschusses und an die Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben erfolgen.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden unter bestimmten Voraussetzungen, geregelt in § 11 Bayerische Gutachterausschussverordnung (Bay-GaV), gegeben.
6. Übermittlung an Drittländer
Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland (Land außerhalb der Europäischen Union) übermittelt.
7. Zeitraum der Datenspeicherung
Die in die Kaufpreissammlung übertragenen objektbezogenen Daten werden für künftige Auswertungen dauerhaft gespeichert. Die Fragebögen inkl. personenbezogene Daten werden aufbewahrt und nach drei Jahren vernichtet.
8. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu:
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstr. 18, 80538 München, Tel.: 089/212672-0, poststelle@datenschutz-bayern.de.
9. Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach der o.g. Rechtsgrundlage ist die Angabe und Erhebung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich. Die erhebende Stelle benötigt diese Daten, um die gesetzlich vorgeschriebene Kaufpreissammlung zu erstellen.





