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Datenerhebung zur Erstellung einer Kaufpreissammlung

Hinweise zum Datenschutz nach

Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „Datenerhebung zur Erstellung einer Kaufpreissammlung“

 

1. Verantwortlichkeit für die Datenerhebung


Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Dillingen a.d.Donau.

Die Kontaktadresse lautet: Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Gutachterausschuss – Geschäftsstelle

Große Allee 24

89407 Dillingen a.d.Donau

Tel. 09071/51-0

poststelle@landratsamt.dillingen.de

2. Datenschutz

Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte des Gutachterausschusses. Die Kontaktadresse lautet:

Kommunaler Datenschutzbeauftragter

des Landkreises Dillingen a.d.Donau

Große Allee 24

89407 Dillingen a.d.Donau

Tel.: 09071/51-208

E-Mail: dsb-kommunal@landratsamt.dillingen.de

3. Zweck der Datenverarbeitung

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Zudem führt er eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten gem. § 193 Baugesetzbuch (BauGB). Hierfür ist eine Befragung der Erwerber zum Objekt notwendig.

4. Rechtsgrundlagen

Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG und § 193 BauGB.

5. Weitergabe von Daten

Personenbezogene Daten werden nicht weitergeleitet. Objektbezogene Daten werden gespeichert, ausgewertet und ggf. weitergegeben. Die Weitergabe der objektbezogenen Daten darf an die Mitglieder des Gutachterausschusses und an die Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben erfolgen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden unter bestimmten Voraussetzungen, geregelt in § 11 Bayerische Gutachterausschussverordnung (Bay-GaV), gegeben.

6. Übermittlung an Drittländer

Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland (Land  außerhalb  der  Europäischen  Union) übermittelt.

7. Zeitraum der Datenspeicherung

Die in die Kaufpreissammlung übertragenen objektbezogenen Daten werden für künftige Auswertungen dauerhaft gespeichert. Die Fragebögen inkl. personenbezogene Daten werden aufbewahrt und nach drei Jahren vernichtet.

8. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen beim  Verantwortlichen  für  die Datenerhebung folgende Rechte zu:

Sie haben das Recht,  Auskunft  über  die  zu  Ihrer Person  gespeicherten  Daten  zu  erhalten  (Art.  15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten  verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen  vor,  so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung  verlangen  sowie  Widerspruch  gegen  die Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur  Datenverarbeitung  besteht  und die  Datenverarbeitung  mithilfe  automatisierter  Verfahren  durchgeführt  wird,  steht  Ihnen  gegebenenfalls ein  Recht  auf  Datenübertragbarkeit  zu  (Art.  20 DSGVO).  Sollten Sie von Ihren  oben  genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob  die  gesetzlichen  Voraussetzungen  hierfür  erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht  beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstr. 18, 80538 München, Tel.: 089/212672-0, poststelle@datenschutz-bayern.de.

9. Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach der o.g. Rechtsgrundlage ist die Angabe  und Erhebung  der  Daten  zur  Aufgabenerfüllung erforderlich.  Die erhebende Stelle benötigt diese Daten, um die gesetzlich vorgeschriebene Kaufpreissammlung zu erstellen.