Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen, eine schulärztliche Untersuchung durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) der Landratsämter und kreisfreien Städte zu erhalten.
Langbeschreibung
Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten.
Verfahrensablauf
Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von der Schule oder den Personensorgeberechtigten gewünscht wird, können die Personensorgeberechtigten und/oder die Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Besondere Hinweise
- Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.
Fristen
- keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Schulgesundheitspflege
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)





