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Kleingärtnerorganisation; Beantragung der Gemeinnützigkeit

Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer, d.h. Kleingärtner, zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind.

    Eine Kleingärtnerorganisation ist der Zusammenschluss von Kleingärtnern in einem Verein oder ein Zusammenschluss von Kleingärtnervereinen in einem Verband (Vereinsverband).

    Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag von der zuständigen Behörde als gemeinnützig anerkannt werden.  

    Die Anerkennung als gemeinnützig ist Voraussetzung dafür, dass bestimmte für den Kleingärtner günstigere Rechtsvorschriften in Bezug auf den Pachtvertrag Anwendung finden.

    Zuständige Behörde: Wenn der Sitz der Kleingärtnerorganisation in einer kreisfreien Stadt liegt, dann die örtlich zuständige Regierung; sonst das örtlich zuständige Landratsamt. Örtlich zuständig ist die Regierung bzw. das Landratsamt, in deren Bezirk die Kleingärtnerorganisation ihren Sitz hat.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Eine Kleingärtnerorganisation kann auf Antrag als gemeinnützig anerkannt werden, wenn

    • sie im Vereinsregister eingetragen ist,
    • sie sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und
    • die Satzung bestimmt,
      • dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens nach dem Grundsatz der Selbstlosigkeit sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
      • nach welchen Grundsätzen neu zu verpachtende Kleingärten vergeben werden,
      • dass erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
      • dass bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen mit Zustimmung der zuständigen Behörde für gemeinnützige Zwecke im Sinn des Kleingartenrechts verwendet wird.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Tätigkeitsbericht des Vereins

    Registerauszug aus dem Vereinsregister

    Kassenbericht des Vereins

    Satzung des Vereins
    bei Änderung: mit Beschlussprotokoll Mitgliederversammlung

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ist nicht identisch mit der steuerlichen Gemeinnützigkeit.

Kosten

Details Kosten
  • Gebühren und Auslagen nach dem Bayerischen Kostengesetz

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)