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Krankheit und Behinderung; Beratung
Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Orientierung und Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangeboten. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen.
Fristen
Details Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Aufklärung, Information, Prävention
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)





