Zurück

Kriegsopferfürsorge; Beantragung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Die Beschädigten sind wegen der Schädigung und die Hinterbliebenen sind wegen dem Verlust des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.
    • Ob und in welcher Höhe Einkommen anzurechnen ist, richtet sich nach unterschiedlichen und individuellen Einkommensgrenzen. Vom Einsatz des Einkommens und Vermögens kann jedoch in bestimmten Fällen abgesehen werden.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)