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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Besondere Hinweise
Details Besondere Hinweise
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren § 43 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)





