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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Pflege

Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Leistungen der Pflegekasse sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.

Alle wichtigen Informationen finden Sie unter folgendem Link: 

Antrag auf Hilfe zur Pflege (Heimunterbringung)



Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Zuständig für den Schwerbehindertenantrag ist das ZBFS.