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Landratsamt sucht Bewerber für die Wahl der Jugendschöffen

Jugendschöffen üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit als ehrenamtliche Laienrichter in Jugendstrafverfahren aus. Sie entscheiden – weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern – über Verurteilung und Strafmaß junger Menschen, die vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dillingen a.d.Donau oder vor den Jugendstrafkammern des Landgerichts Augsburg wegen einer Straftat angeklagt werden. Das Schöffenamt ermöglicht interessante Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und stellt eine wichtige Erfahrung für viele Schöffen dar.

Das Amt für Kinder Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau sucht jetzt 36 Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Landrat Markus Müller ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. „Jugendschöffen tragen zur einer bürgernahen Strafjustiz bei und haben daher eine wichtige Rolle in unserem Rechtsstaat“, so der Landrat.

Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin interessieren, müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, im Landkreis Dillingen a.d.Donau wohnen sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrung kann sich z.B. aus einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen, in der Jugendarbeit oder Jugendbildung ergeben.

Bewerbungen können ab sofort abgegeben werden. Hierzu ist bei allen Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis sowie auf der Internetseite des Landkreises ein Bewerbungsformular verfügbar. Dieses ist beim Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau, Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau einzureichen. Die Bewerbungen müssen spätestens bis 06.03.2023 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie vorliegen.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a.d.Donau wird voraussichtlich im Mai 2023 eine Vorschlagsliste aufstellen. Diese muss gleich viele Männer und Frauen enthalten, außerdem sollen unterschiedliche Alters- und Berufsgruppen berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung, wer in das Amt des Jugendschöffen bzw. der Jugendschöffin berufen wird, trifft dann ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau.

Weitere Informationen zur Tätigkeit von Jugendschöffen, darunter auch eine Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“ und ein Einführungsfilm, sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de) verfügbar. Fragen zum Bewerbungsverfahren im Landkreis Dillingen a.d.Donau beantwortet der Fachbereichsleiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Tino Cours (Tel. 09071 / 51-408, E-Mail Tino.Cours@landratsamt.dillingen.de).

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 07.02.2023
Peter Hurler, Pressesprecher