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Umtausch von Führerscheinen

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind an der Reihe.

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau weist darauf hin, dass bis zum 19.01.2024 die Fahrerlaubnisinhaber/-innen, die zwischen 1965 und 1970 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheines sind, ihren Führerschein umtauschen müssen. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit.

Führerscheininhaberinnen und -inhaber derselben Geburtsjahrgänge, die bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen diesen Führerschein derzeit nicht umtauschen.

Die Antragstellung ist beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau  auf dem Postweg möglich. Das entsprechende Antragsformular für den Umtausch des alten Führerscheines kann auf der Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau (www.landkreis-dillingen.de) unter der Rubrik „Landkreis und Bürgerservice - Formulare – Führerscheinstelle“ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Antragsunterlagen

können dann bequem per Post an das Landratsamt Dillingen a.d.Donau übersandt werden. Daneben ist die Antragstellung natürlich auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, über die Homepage des Landkreises online einen Termin bei der Führerscheinstelle zu buchen.

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens zum Ende des Kalenderjahres und der Herstellungsdauer für die neuen Kartenführerscheine bei der Bundesdruckerei werden die betroffenen Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber gebeten, den Antrag auf Umtausch der Führerscheine möglichst zeitnah bei der Führerscheinstelle einzureichen, damit ein fristgerechter Umtausch der Führerscheine gewährleistet werden kann.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 18.09.2023
Peter Hurler, Pressesprecher