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Unterstützung für Sport-und Schützenvereine – Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat Antragsverfahren für Energiepreiszuschuss gestart

Seit dem 12. April 2023 können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat dazu erklärt: "Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten." Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten.

Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. „Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale werden mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unsere Vereine in Krisenzeiten unbürokratisch unterstützt", betont Landrat Markus Müller und dankt der bayerischen Staatsregierung für die Initiative, den Vereinen in der schwierigen Zeit nach Corona eine wirksame Finanzspritze zu gewähren.  

Müller weist die Vereine darauf hin, dass das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses eng mit der Vereinspauschale verknüpft ist. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landratsamt Dillingen möglich. Die Vereine, die für dieses Jahr einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale erhalten haben, hat das Landratsamt zwischenzeitlich angeschrieben und die Antragsformulare zugeleitet.

Zudem steht das Formular online zum Ausfüllen und Download unter www.landkreis-dillingen.de unter „Aktuelles & Kurzinfos“ sowie unter „Formulare“ zur Verfügung. Dort sind auch die Richtlinien und die Vollzugshinweise eingestellt. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet das Landratsamt (Stephanie Berthold, Tel. 09071/51-236, E-Mail: Stephanie.Berthold@landratsamt.dillingen.de).

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023 müssen die Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Dillingen a.d.Donau, 13. April 2023
Peter Hurler, Pressesprecher