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Künftige Wasserversorgung für die Stadt Höchstädt;Landratsamt erlässt Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau hat mit Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis und dem gleichzeitigen Erlass der dazugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung die Verfahren zur Neuausrichtung der Wasserversorgung für die Kernstadt von Höchstädt und den Stadtteil Sonderheim jetzt abgeschlossen.

Nachdem die Genehmigungen für die Wasserentnahme aus den bisherigen Brunnen ausgelaufen waren und die Brunnen sich als dringend sanierungsbedürftig herausgestellt hatten, suchte die Stadt Höchstädt einen neuen Brunnenstandort für eine langfristige, tragfähige Lösung, die auch den künftigen Wasserbedarf der Stadt decken kann.

Auf den entsprechenden Antrag der Stadt Höchstädt hin führte das Landratsamt die vorgeschriebenen Verfahren für den neuen Brunnen und das nötige Wasserschutzgebiet durch und hat die Anträge der Stadt nach positiver Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als amtlicher Sachverständiger nunmehr positiv verbeschieden.

Die neue Wasserschutzgebietsverordnung umfasst Flächen, die sich auch auf die Gemeinden Lutzingen und Finningen erstrecken. Sie wurde im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau veröffentlicht.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 14.02.2024
Peter Hurler, Pressesprecher