Online-Wohnraumbörse

Mietangebote für aner­kannte Asylbewerber und Flüchtlinge

 

Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Sobald dieser Personenkreis den Anerkennungs­bescheid erhalten hat, muss dieser bald­möglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschafts­unterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen.

Die Wohnungslotsin des Land­ratsamtes Dillingen a.d.Donau unterstützt zusam­men mit den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort die anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge bei der Suche und Vermittlung von Wohnraum und benötigt dazu dringend Mietangebote.

Zum einen erhalten Sie hier Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und zum anderen finden Sie ein Formblatt zur Übermitt­lung Ihres Mietangebotes. Mit Ihrem Mietangebot leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen in Ihrer Kommune. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu er­möglichen.

Für Fragen rund um das Thema "Aner­kannte als Mieter" stehen Ihnen die Woh­nungslotsin, Frau Katja Finger und ihre Kollegen, gerne zur Verfügung. Gerne klären wir Ihre Fragen bei einem persönlichen Gespräch.

 

Bürozeiten:
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr / Büro 303 (3.OG)
Fachbereich Soziale Angelegenheiten – Team 223 / Asyl und Integration
Große Allee 49, 89407 Dillingen a.d.Donau

Erreichbarkeit:
Telefon:
09071 51-4782 oder  0172 7210817
E-Mail: Katja.Finger@landratsamt.dillingen.de

 

 

Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Dillingen a.d.Donau. Bei Mietobjekten in einem anderen Land­kreis sind die dortigen Träger zu kontaktie­ren.

Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge zu vermieten, ist es notwendig, dass die künftigen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Ange­messenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen. Diese Abklärung erfolgt durch die Wohnungslotsin des Landkreises.

Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, dem Heizenergieträger und der jeweiligen Kommune, in der der Wohnraum vermietet wird. 

Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:
Formular: Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge

Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat in seiner Eigenschaft als Träger der Leistun­gen nach § 22 SGB II (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) Richtwerte für angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung be­stimmt. Nachfolgende Hinweise sollen eine Orientierungshilfe für den erzielbaren Mietzins darstellen:

Richtwerte für Mietwohnungen ab 01.0.2023

 

 

Wichtige Informationen:

  • Diese Richtwerte dienen le­diglich der Information und stellen ausdrücklich keine Zusicherung (=Kostenübernahmeerklärung) dar.
  • Unter „Bruttokaltmiete“ ist die Summe der Kaltmiete und der kalten Unterkunftskosten (Neben­kosten) - allerdings ohne Heizkos­ten - zu verstehen.
  • Unter „Bruttowarmmiete“ ist die Summe der Bruttokaltmiete und der Heizkosten zu verstehen. Ent­spricht die Summe der tatsächli­chen Kosten der Unterkunft und Heizung dem Wert der Brutto­warmmiete, ist die Wohnung ange­messen.

 

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Hinweis: Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

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