Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Sobald dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, muss dieser baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen.
Die Wohnungslotsin des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau unterstützt zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort die anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge bei der Suche und Vermittlung von Wohnraum und benötigt dazu dringend Mietangebote.
Zum einen erhalten Sie hier Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und zum anderen finden Sie ein Formblatt zur Übermittlung Ihres Mietangebotes. Mit Ihrem Mietangebot leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen in Ihrer Kommune. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.
Für Fragen rund um das Thema "Anerkannte als Mieter" stehen Ihnen die Wohnungslotsin, Frau Katja Finger und ihre Kollegen, gerne zur Verfügung. Gerne klären wir Ihre Fragen bei einem persönlichen Gespräch.
Bürozeiten:
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr / Büro 303 (3.OG)
Fachbereich Soziale Angelegenheiten – Team 223 / Asyl und Integration
Große Allee 49, 89407 Dillingen a.d.Donau
Erreichbarkeit:
Telefon: 09071 51-4782 oder 0172 7210817
E-Mail: Katja.Finger@landratsamt.dillingen.de
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Dillingen a.d.Donau. Bei Mietobjekten in einem anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.
Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge zu vermieten, ist es notwendig, dass die künftigen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen. Diese Abklärung erfolgt durch die Wohnungslotsin des Landkreises.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, dem Heizenergieträger und der jeweiligen Kommune, in der der Wohnraum vermietet wird.
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:
Formular: Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat in seiner Eigenschaft als Träger der Leistungen nach § 22 SGB II (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) Richtwerte für angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung bestimmt. Nachfolgende Hinweise sollen eine Orientierungshilfe für den erzielbaren Mietzins darstellen:
Wichtige Informationen:
- Diese Richtwerte dienen lediglich der Information und stellen ausdrücklich keine Zusicherung (=Kostenübernahmeerklärung) dar.
- Unter „Bruttokaltmiete“ ist die Summe der Kaltmiete und der kalten Unterkunftskosten (Nebenkosten) - allerdings ohne Heizkosten - zu verstehen.
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Unter „Bruttowarmmiete“ ist die Summe der Bruttokaltmiete und der Heizkosten zu verstehen. Entspricht die Summe der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung dem Wert der Bruttowarmmiete, ist die Wohnung angemessen.
Hinweis: Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.