Fahrkostenerstattung beantragen
Mit Blick auf das weit fortgeschrittene Schuljahr 2025/26 weist das Landratsamt Dillingen a.d.Donau die Schülerinnen und Schüler auf den eventuell bestehenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin, der spätestens bis zum 31. Oktober 2026 geltend gemacht werden muss. Zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten gehören Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Bei der entsprechenden Schule muss es sich jedoch um die nach bayerischen Rechtsgrundlagen nächstgelegene Schule handeln.
Folgende gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen sind dabei zu beachten:
- Der Erstattungsantrag und auch der Pkw-Antrag für das Schuljahr 2025/26 muss bis 31.10.2026 im Landratsamt Dillingen eingehen. Die Antragstellung ist ausschließlich digital über die entsprechenden Links auf der Homepage möglich.
- Die nachgewiesenen Fahrtkosten müssen die sogenannte Familienbelastungsgrenze von 320 Euro bei einem Kind und 490 Euro bei mehreren Kindern, für die Fahrtkosten eingereicht werden, im Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die im August 2025 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung der Familienbelastungsgrenze nicht vorgenommen. Das heißt, die verauslagten Fahrtkosten können in voller Höhe erstattet werden. Liegen die Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, vermindert sich die Familienbelastungsgrenze anteilig. Gleiches gilt für den Bezug von Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Entsprechende Belege sind bei der Antragstellung im PDF-Format hochzuladen.
- Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen auch das Deutschlandticket, das vergünstigte Deutschlandticket, die Bahncard, Schülermonats- oder Wochenkarten bzw. Streifenfahrkarten, sofern sich – bezogen auf das gesamte Schuljahr – ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt.
- Bei der Antragstellung müssen Nachweise der gekauften Fahrkarten als Belege im PDF-Format hochgeladen werden. Verlorengegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden, außer der Kauf kann durch Kontobelege nachgewiesen werden. Auch der Kauf des Deutschlandtickets muss nachgewiesen werden, z.B. über eine Bestätigungsmail über den Kauf und Kontoauszug mit der Abonummer.
- Bei Benutzung eines privaten Pkws für Fahrten zur Schule sind die Kosten nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit zur Pkw-Nutzung in einem gesonderten digitalen Antrag anerkennt, da die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs grundsätzlich Vorrang hat.
Zu finden sind alle Formulare und Links sowie Informationen zu Fragen der Schülerbeförderung auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de – Landkreis und Bürgerservice - Formulare und Onlinedienste – Schülerbeförderung. Die E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen lautet: schulweg@landratsamt.dillingen.de
Schüler, die im neuen Schuljahr 2026/27 die 6. bis 10. Klasse besuchen, brauchen keinen neuen Antrag für eine Fahrkarte zu stellen, wenn sie schon an der Schule sind. Sie erhalten diese automatisch. Bei Umzügen oder Änderungen sollte ein neuer Antrag für die Fahrkarte online auf der Homepage des Landkreises Dillingen gestellt, ausgedruckt, von der Schule bestätigt und beim Landratsamt Dillingen per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden.





