Schülerbeförderung: Anträge rechtzeitig stellen!
Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr 2024/25 weist Landrat Markus Müller die Schülerinnen und Schüler auf den eventuell bestehenden gesetzlich geregelten Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin, der spätestens bis zum 31. Oktober 2025 geltend gemacht werden muss.