Kreistag und Kreisorgane

Als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt der Landkreis Dillingen a.d.Donau durch seine Organe: den Kreistag, den Kreisausschuss, weitere beschließende Ausschüsse und den Landrat. Im untenstehenden Link gelangen Sie zu unserem Bürgerinformationssystem. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über die Zusammensetzung, die Sitzungstermine und die Entscheidungen der Kreisorgane zu informieren. Öffentliche Sitzungsunterlagen, Protokolle und Beschlüsse werden online zur Verfügung gestellt, sodass Sie transparent nachvollziehen können, welche Themen behandelt werden und wie darüber entschieden wurde.

https://landkreis-dillingen.gremien.info/  (externer Link) 

 

Der Kreistag

Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag des Landkreises Dillingen a.d.Donau setzt sich aus dem Landrat Markus Müller und 60 Kreisräten zusammen.

Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, sofern er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat bzw. nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.

Der Kreisausschuss

Der Kreisausschuss entlastet für die Erledigung vieler Angelegenheiten den Kreistag dadurch, dass er die ihm vom Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt und daneben die Verhandlungsgegenstände des Kreistags vorbereitet bzw. vorberät.

Der Landrat

Dem Landrat obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Daneben handelt er aber selbständig als Organ für den Landkreis und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten.