Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern; Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale bis 3. März 2025 stellen!
Der Freistaat Bayern gewährt insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale. Diese ist bis spätestens Montag, 3. März 2025, beim Landratsamt zu beantragen.