Bekanntmachungen
Auf dieser Seite finden Sie die Bekanntmachungen des Landkreises Dillingen a.d.Donau. Sind nachfolgend keine Dokumente aufgelistet, liegen aktuell keine Bekanntmachungen vor.
Einladung zum Runden Tisch
zum Managementplan-Entwurf für das FFH-Gebiet
7329-301 „Donauauen Blindheim-Donaumünster“
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Bezeichnung „Natura 2000“ wurde europaweit ein Netz bedeutender Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) eingerichtet. Ziel ist es, unser heimisches Naturerbe für kommende Generationen zu erhalten. Dafür werden für diese Gebiete Managementpläne erarbeitet. Auch das FFH-Gebiet „Donauauen Blindheim-Donaumünster“ in den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries gehört zu diesem Schutzgebietsnetz.
Der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet 7329-301 "Donauauen Blindheim-Donaumünster“ liegt mittlerweile vor. Wir möchten Ihnen nun die Ergebnisse der durchgeführten Erhebungen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen vorstellen. Aus diesem Grund laden wir alle Grundstückseigentümer, Landwirte, Vertreter der Gemeinden und Verbände, Behördenvertreter sowie interessierte Bürger zu folgender Informationsveranstaltung herzlich ein:
Mittwoch, den 14. Oktober 2026 um 14:00 Uhr
im Mehrzweckraum der Stadt Höchstädt,
Friedrich-von-Teck-Str. 9, 89420 Höchstädt
Dauer ca. 2 Stunden.

Der Entwurf des Managementplans steht vorab auf der Homepage der Regierung von Schwaben zum Download bereit. Unter folgendem Link finden Sie Karten, Texte und weiteren Informationen:
https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_leistungen/info_natura_2000/index.html
Das ca. 1232 ha große FFH-Gebiet „Donauauen Blindheim-Donaumünster“ erstreckt sich über Grundstücke im Gebiet der Stadt Höchstädt a.d. Donau, der Gemeinden Schwenningen, Blindheim und Buttenwiesen im Landkreis Dillingen und der Gemeinde Tapfheim im Landkreis Donau-Ries.
Hinweis zur Lage des FFH-Gebiets:
Die Grenzen aller bayerischen FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Internet unter folgender Adresse dargestellt: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas (Thema wechseln zu -> „Umwelt und Naturgefahren“ -> „Natur“: „Fauna-Flora-Habitatgebiete“ anklicken).
Auch die Lage von Flurstücken in FFH-Gebieten können im Internet-Angebot BayernAtlas parzellengenau abgerufen werden unter: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas
(Thema -> „Vermessung und Luftbild“ -> „Liegenschaftskataster“: „Parzellarkarte“ anklicken)
Hinweis zur Umsetzung von Natura 2000 in Bayern:
Die Umsetzung von Natura 2000 erfolgt in Bayern in enger Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern und Nutzern – auf der Basis von Freiwilligkeit. Der Managementplan dient als fachliche Grundlage für staatliches Handeln. Für private Eigentümer oder Pächter entstehen daraus keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen. Unabhängig davon gilt jedoch die gesetzliche Verpflichtung, die Lebensräume und Bestände der geschützten Tier- und Pflanzenarten in den Natura 2000-Gebieten nicht zu verschlechtern (§ 33 Bundesnaturschutzgesetz). Bestehende naturschutzrechtliche Vorgaben, etwa zum Artenschutz oder dem Schutz von Biotopen und Lebensstätten (§ 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG), bleiben weiterhin bestehen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Regierung von Schwaben (Sachgebiet Naturschutz)





