Genehmigung: Beantragte Windkraftanlagen im Weisinger Forst erfüllen alle Voraussetzungen

Nach neun Monaten gründlicher Prüfung aller rechtlichen Vorgaben steht seit Anfang September fest: Die vier von GP Joule beantragten Windkraftanlagen im Weisinger Forst erfüllen alle gesetzlich von Bund und Land vorgegebenen Voraussetzungen. So wurden im Verfahren über 20 Träger öffentlicher Belange zu den verschiedenen Themenbereichen wie Lärm- und Sichtschutz, Natur- und Artenschutz sowie Forstwirtschaft angehört. Alle beteiligten Fachstellen haben bezogen auf den jeweiligen Rechtsbereich keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Auch alle formulierten Auflagen oder Bedingungen der Fachstellen wurden in den Genehmigungsbescheid extra als Nebenbestimmungen übernommen. Diese sind dann vom Antragssteller umzusetzen und zu beachten. Auch die Standortkommune Holzheim stimmte dem Vorhaben in einer Gemeinderatssitzung im Januar zu. 

Der Antragsteller hatte demzufolge nach dieser abschließenden Prüfung einen Anspruch auf Genehmigungserteilung. Ein Ermessen für eine abweichende Entscheidung steht dem Landratsamt aufgrund der rechtlichen Eindeutigkeit hierbei nicht zu. Die Gesetze von Bund und Land sind hier klar und unmissverständlich. Ebenso weist das Landratsamt ausdrücklich darauf hin, dass die Genehmigung auch ungeachtet der derzeit laufenden Diskussion beim Regionalen Planungsverband, bei der es um eine Feststellung des sogenannten Teilflächenziels für Windenergieanlagen geht, zu erteilen war.

Für die im Weisinger Forst beantragten Windkraftanlagen kam das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Anwendung. Dies bedeutet konkret, dass für Verfahren dieser Art mit vier Windkraftanlagen keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. Dennoch sind beim Landratsamt eine Vielzahl von Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, die zwar für das Verfahren unbeachtlich waren, mit denen sich das Amt aber trotzdem intensiv befasst hat.

Der Genehmigungsbescheid, in welchem als Anhang auch auf die eingereichten Argumente von Bürgern eingegangen wird, ist auf der Homepage des Landratsamtes unter Bekanntmachungen und Amtsblatt einsehbar.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 17.09.2025
Pressestelle