Kommunalwahl 2026

Landratsamt Dillingen prüft derzeit Gültigkeit der Gemeinderatswahl Bachhagel

Derzeit schließt das Landratsamt Dillingen a.d.Donau einen Wahlrechtsverstoß bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags zur Gemeinderatswahl in der Gemeinde Bachhagel und damit die Ungültigkeit der Wahl vom 08. März 2026 nicht aus.

 Die Behörde führt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde aktuell die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatswahlen aller Städte und Gemeinden des Landkreises durch. Bei Durchsicht der Unterlagen der Gemeinde Bachhagel wurde dabei ein gravierender Wahlrechtsverstoß festgestellt.

 Nach entsprechender Sachverhaltsermittlung hat die Wählergemeinschaft Burghagel nach derzeitigem Erkenntnisstand in der Aufstellungsversammlung ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl nicht wie zwingend vorgeschrieben geheim nominiert, sondern öffentlich durch Handzeichen. Diese Vorgehensweise erfüllt allerdings nicht die Mindestvoraussetzungen einer demokratischen Wahl.

 Nachdem derzeit davon auszugehen ist, dass die Gemeinderatswahl in Bachhagel aufgrund des Wahlrechtsverstoßes für ungültig erklärt werden muss, hat das Landratsamt am 25. Juni 2026 ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 7. Juli 2026 ist mit einer endgültigen Entscheidung des Landratsamtes zu rechnen.  Angehört werden dazu neben der Gemeinde Bachhagel und der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein insbesondere alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat.

 Für den Fall, dass sich der Wahlrechtsverstoß im Rahmen der Anhörung bestätigen sollte, hätte der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Burghagel vom Wahlausschuss der Gemeinde Bachhagel nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

 Aus diesem Grund müsste das Landratsamt dann die Wahl für ungültig erklären und einen neuen Wahltermin festsetzen. Eine erneute Wahl ist nach den gesetzlichen Vorgaben spätestens drei Monate nach Bestandskraft der Ungültigerklärung durchzuführen.

 Die Wahl des Bürgermeisters ist von der laufenden Prüfung nicht betroffen.

Dillingen a.d.Donau, 26.06.2026