Umtausch von Führerscheinen; Jahrgänge ab 1971 sind an der Reihe

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau weist darauf hin, dass bis zum 19.01.2025 die Fahrerlaubnisinhaber, die ab 1971 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheines sind, ihren Führerschein umtauschen müssen. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit.

Führerscheininhaber derselben Geburtsjahrgänge, die bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen diesen Führerschein derzeit nicht umtauschen.

Die Antragstellung ist beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau auf dem Postweg möglich. Das entsprechende Antragsformular für den Umtausch des alten Führerscheines kann auf der Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau (www.landkreis-dillingen.de) unter der Rubrik „Landkreis und Bürgerservice - Formulare – Führerscheinstelle“ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Antragsunterlagen

können dann bequem per Post an das Landratsamt Dillingen a.d.Donau übersandt werden. Daneben ist die Antragstellung natürlich auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, über die Homepage des Landkreises online einen Termin bei der Führerscheinstelle zu buchen.

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens zum Ende des Kalenderjahres und der Herstellungsdauer für die neuen Kartenführerscheine bei der Bundesdruckerei werden die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber gebeten, den Antrag auf Umtausch der Führerscheine möglichst zeitnah bei der Führerscheinstelle einzureichen, damit ein fristgerechter Umtausch der Führerscheine gewährleistet werden kann.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 30.09.2024
Peter Hurler, Pressesprecher