Tierbestand muss aufgelöst werden
Frist beim Tierheim Höchstädt läuft aus
Dem Tierheim Höchstädt wurde per Bescheid vom 20.05.2025 des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau mitgeteilt, dass es zum 30.06.2025 seinen Betrieb einstellen muss. Bis dahin fand der Betrieb regulär, einschließlich der Unterbringung von Fundtieren statt. Es wurden auch noch vereinzelt Tiere aufgenommen.
Ab dem 1.7. muss der Tierbestand aufgelöst werden. Die Tiere müssen zeitnah vermittelt oder, bei den Tieren, die nicht vermittelt werden können, anderweitig untergebracht werden. Da das Tierheim Höchstädt über den Tierschutzverein Dillingen a.d.Donau Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes ist, trägt dieser die Unterbringung der Tiere mit.
Beim Landratsamt ist zwischenzeitlich vom Tierheim ein Bauantrag mit der Bezeichnung „Bau eines Nebengebäudes zur Hundequarantäne und Aufstellung von zwei Standardcontainern als Ersatzbau auf bestehender Bodenplatte“ eingegangen. Der Bauantrag ist mit heutigem Stand noch nicht vollständig, es fehlen auch noch einige fachliche Stellungnahmen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird das Bauamt den Antrag zeitnah abschließen.
Falls das Bauamt über den laufenden Bauantrag positiv entscheiden kann und eine Baugenehmigung erteilt werden sollte, dürften die Container aufgestellt werden. Sobald diese einschließlich aller erforderlichen Einrichtungen betriebsbereit wären, müsste vom Tierschutzverein erneut die Erteilung der Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim nach dem Tierschutzgesetz beantragt werden. Erst nach Erteilung einer solchen Erlaubnis darf das Tierheim betrieben werden. Voraussetzung für eine Erteilung einer solchen Erlaubnis sind u.a. geeignete Räumlichkeiten, die eine artgerechte Unterbringung der Tiere erlauben.
Ein Weiterbetrieb des Tierheims ist derzeit unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich. Nachdem der erste Antrag auf Erlaubnis abgelehnt werden musste, besteht momentan keine Erlaubnis für das Tierheim. Es muss ein erneuter Antrag gestellt werden, über den dann eigens entscheiden werden wird. Hierfür ist es zielführend, dass die notwendigen Voraussetzungen zum Betrieb eines Tierheims geschaffen werden.
Die Unterbringung von Fundtieren ist grundsätzlich Aufgabe der Kommunen. Sie müssen dem Landratsamt auch nicht melden, wie sie diese Aufgabe lösen. Es ist dem Landratsamt von einigen Kommunen jedoch bekannt, dass sie die vergangenen Wochen nutzten, um Unterbringungsmöglichkeiten für Fundtiere zu finden.
Seit nahezu drei Jahren wird dem Tierheim seitens des Landratsamtes und der Kommunen eine intensive Unterstützung angeboten, z.B. durch Aufstockung der finanziellen Mittel, durch baurechtliche Beratung, durch Coaching der Vereinsführung und durch Beratung in Tierschutzfragen. Die Möglichkeit, mit neuen Containermodulen den Zustand zu verbessern, ist bereits vor acht Monaten mit dem Tierheim besprochen worden.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 30.06.2025
Peter Hurler, Pressesprecher