Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl Bachhagel
bestandskräftig
Nach Ablauf der Klagefrist ist die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl in Bachhagel bestandskräftig geworden. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde keine Klage gegen den rechtsaufsichtlichen Bescheid des Landratsamts erhoben. Innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestandskraft der Ungültigerklärung haben nun alle sich bewerbenden Personen die Möglichkeit, von der Bewerbung zurückzutreten. Die Erklärung muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein abgegeben werden. Ob die sich bewerbenden Personen die Wählbarkeit noch besitzen, entscheidet der Wahlausschuss bis 24 Uhr des zweiten Tags nach Ablauf der genannten Wochenfrist - also bis 19. August 2026. Nach Ablauf dieser Fristen wird das Landratsamt eine Nachwahl in der gesamten Gemeinde Bachhagel anordnen und in Abstimmung mit der Gemeinde voraussichtlich den 25. Oktober als Nachwahltermin festsetzen.
Das Wahlverfahren muss dann ab der Beschlussfassung des Wahlausschusses für die Gemeindewahlen über die Zulassung der Wahlvorschläge – diesmal unter Zurückweisung des ungültigen Wahlvorschlags der Wählergemeinschaft Burghagel – erneuert werden.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 12.08.2026





