Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im Landkreis Dillingen a.d.Donau

Seit dem Sommer 2024 erhalten Kinder im Landkreis Dillingen a.d. Donau im Rahmen der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) eine frühzeitige Unterstützung auf ihrem Weg zum Schulbeginn. Die Reform soll nicht nur die Chancengleichheit erhöhen, sondern auch die Entwicklung von Kindern gezielt fördern, die eventuell noch Unterstützung brauchen, um erfolgreich in die Schule zu starten.

Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?

In den vergangenen Jahren hat sich das Verständnis der frühkindlichen Entwicklung stetig weiterentwickelt. In der Vergangenheit stellte sich oft die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist. Heute geht es jedoch vielmehr darum, zu erkennen, ob ein Kind Hilfen für einen erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Schule benötigt. Die Überarbeitung des Konzepts wurde im Rahmen eines Pilotprojekts namens „GESiK“ („Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“) erfolgreich getestet. Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung dieser reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) beschlossen. Im Landkreis Dillingen a.d.Donau wird seit Sommer 2024 dieses neue Konzept unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.

Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?

Der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung liegt derzeit in Bayern zwischen zwölf und drei Monate vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt. Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, sie zu üben. Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung sieht daher folgende zwei wesentliche Aspekte vor: zum einen eine Ausweitung des Untersuchungsspektrums durch die Aufnahme der Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können) und der visuellen Wahrnehmung (kann Gesehenes richtig verarbeitet werden) sowie eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen vier und fünf Jahre alt. Der Einschulungszeitpunkt und das Einschulungsalter bleiben hiervon unberührt!  

Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei auffälliger Untersuchung könnte künftig länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden, was den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern würde. Es geht also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“.

Wo gibt es weitere Informationen?

Seit dem Sommer 2024 werden erstmals die Kinder des Landkreises, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren sind, mit den nötigen Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die entsprechende Einladung zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt. Die Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, da rechnerisch ein doppelter Jahrgang bewältigt werden muss. Die Kinder werden nach Alter gestaffelt eingeladen und untersucht.

Die Untersuchungen finden wie bisher im Gesundheitsamt in Dillingen statt. Für weitere Fragen zur Einführung der rSEU Landkreis Dillingen stehen die Fachkräfte der Sozialmedizin bzw. die Schulärztinnen unter Tel.: 09071 51 441 als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 05.02.2025
Peter Hurler, Pressesprecher