Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern;
Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale bis 3. März 2025 stellen!
Der Freistaat Bayern gewährt insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale. Diese ist bis spätestens Montag, 3. März 2025, beim Landratsamt zu beantragen.
Die Vereinspauschale stellt nach Meinung des Landrats eine wichtige Unterstützung der Vereine dar. Neben der vom Freistaat Bayern gewährten Vereinspauschale wendet der Landkreis aus Mitteln der Sportförderung jährlich rund 32.000 Euro für diesen Zweck auf.
Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis Montag, 3. März 2025 beim Landratsamt einzureichen. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Vereine, die im vergangenen Jahr eine Förderung erhalten haben, wurden bereits schriftlich informiert. Das Antragsformular, die Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages sowie alle weiteren Formulare stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-dillingen.de zum Ausfüllen und Ausdrucken unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“ unter „Landratsamt“ – „Formulare“ – „Vereinspauschale“ zur Verfügung. Dort ist ebenfalls die Liste anerkannter Trainer- und Übungsleiterlizenzen hinterlegt.
Der Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale kann auch online gestellt werden. Dieser ist auf der Homepage des Landratsamtes unter: „Landkreis & Bürgerservice – Onlinedienste-Vereine“ eingestellt.
Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind beim Landratsamt (Stephanie Berthold, Telefon 09071/51-236, E-Mail: stephanie.berthold@landratsamt.dillingen.de oder vereinspauschale@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 125, 1. Stock) erhältlich.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 14.01.2025
Peter Hurler, Pressesprecher