Aufgaben

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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Beschreibung

Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.

Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.

Voraussetzungen

Den Abgrabungsbeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung einer genehmigungspflichtigen Abgrabung beginnen oder
  • Sie die Ausführung der Abgrabung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten fortsetzen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilabgrabungsgenehmigung umfasstes Vorhaben.

Fristen

Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.

Formulare

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Da keine Entscheidung der unteren Abgrabungsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen. )

Verwandte Leistungen


Stand: 29.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Katharina Bayer 09071 51-167 229  VG Wertingen, VG Wittislingen
Alexander Fritz 09071 51-159 226  VG Gundelfingen, VG Holzheim, Stadt Lauingen, VG Syrgenstein
Stefan Gufler 09071 51-165 227  Gemeinde Buttenwiesen, Markt Bissingen, VG Höchstädt
Tobias Wessely 09071 51-166 232 
 

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