Feuerwehr; Informationen über die Aufgaben der Landkreise
Brandschutz, Ausbildung, Ausstattung, Beratung der Gemeinden, Lehrangsverwaltung, Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektion, Förderung
Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers
Die Landkreise beschaffen die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen oder gewähren hierfür Zuschüsse.
Beschreibung
Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren. Außerdem können sie Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende durchführen (Art. 2 BayFwG).
Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise und die Unterhaltung der Staatlichen Feuerwehrschulen.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 30.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
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