Aufgaben

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Feuerwehr; Informationen über die Aufgaben der Landkreise

Brandschutz, Ausbildung, Ausstattung, Beratung der Gemeinden, Lehrangsverwaltung, Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektion, Förderung

Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers

Die Landkreise beschaffen die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen oder gewähren hierfür Zuschüsse.

Beschreibung

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren. Außerdem können sie Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende durchführen (Art. 2 BayFwG).

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise und die Unterhaltung der Staatlichen Feuerwehrschulen.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 30.07.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Peter Bohmann 09071 51-141 004 
 

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