Aufgaben

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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Beschreibung

Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 23.10.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Peter Bohmann 09071 51-141 004 
 

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